Im Fokus

Branchenqualität

Als Interessensvertretung der Automatenunternehmer aus Bremen und dem Nordwesten steht das Thema Branchenqualität und vor allem Qualitätssteigerung im Nordwestdeutschen Automatenverband klar im Fokus. Qualität misst sich unserer Vorstellung nach anhand der Betriebs- und Unternehmensführung. Sprich, wie wird eine Spielhalle geführt, wie ist eine Spielhalle ausgestattet, wie werden die gesetzlichen Regelungen umgesetzt. Eine strikte Einhaltung der Gesetze ist dabei essentiell. Die Qualität einer Spielhalle orientiert sich an gutem Fachpersonal, gutem Service, einer freundlichen Atmosphäre und zufriedenen Gästen.

Jugend- und Spielerschutz

Verantwortungsvoller und effizienter Jugend- und Spielerschutz ist heute grundlegender Bestandteil der Automatenbranche und steht somit auch im Fokus der Arbeit eines Automatenunternehmers. Gelebt wird dieser Spieler- und Jugendschutz natürlich vor Ort in den Spielhallen; fachkundig geschulte Mitarbeiter sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, spezielle Aufklärungsprodukte weisen auf die spielrelevanten Informationen sowie auf das staatliche Hilfesystem hin. Das individuelle Sozialkonzept ist dabei das Mitarbeiterhandbuch rund um die Themen Spielerschutz, Prävention und Jugendschutz. Hierin finden Mitarbeiter Musterdialoge für den Umgang mit betroffenen Gästen, mögliche Erkennungsmerkmale von problematischen und pathologischen Spielern sowie Informationen zum staatlichen Hilfesystem.

Mit den individuellen Sozialkonzepten in allen betrieben setzt die Branche zudem echte Qualitätsstandards in den Bereichen Jugend- und Spielerschutz. Die technische Zulassung und regelmäßige Überprüfung aller Geldspielgeräte durch die Physikalisch technische Bundesanstalt (PTB) ist überdies bereits seit Jahrzehnten obligatorisch und gesetzlich verpflichtend in der gewerblichen Automatenwirtschaft.

Als Verband ist es unser Ziel, diesen Qualitätsanspruch unserer Mitgliedschaft nach außen zu tragen, umso das Image unserer Branche positiv zu beeinflussen und mit Vorurteilen und Unwissenheit gegenüber der Automatenbranche aufzuräumen. Hierbei geht es besonders auch darum, das Bild des „klassischen Spielhallenbetreibers“ ins sprichwörtliche rechte Licht zu rücken. Gerade in der aktuellen politischen Situation ist es umso wichtiger, deutlich zu machen, dass Qualität und die lückenlose Einhaltung der geltenden Gesetze  höchster Anspruch der Branche ist.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutzflyer inklusive Spielregeln und Selbsttest bieten den Spielgästen die Möglichkeit, sich unauffällig über die Risiken des Spiels und vor allem das staatliche Hilfsangebote zu informieren. Selbstverständlich sind die Flyer mit der deutschlandweiten Beratungsnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) versehen.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Aufklärungsmaterialien ist vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter vor Ort in den Spielhallen maßgeblich für einen erfolgreichen Spieler- und Jugendschutz. Um problematisches Spielverhalten von Gästen rechtzeitig zu erkennen und kompetent handeln zu können, werden die Mitarbeiter durch die individuelle Sozialkonzepte sowie die regelmäßig stattfindende Präventionsschulung zur Früherkennung von problematischem und pathologischem Spielverhalten sensibilisiert.

Die Präventionsschulungen werden durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte durchgeführt und vermitteln neben den rechtlichen Grundlagen vor allem ein Basiswissen zum Thema Sucht sowie Handlungskompetenzen zum Umgang mit problematischen und pathologischen Spielern in der Spielhalle.

Die speziellen Jugend- und Spielerschutzmaterialien der deutschen Automatenwirtschaft weisen unter dem Branchenmotto „Kein Spiel ohne Regeln“ werbefrei auf die Notwendigkeit des verantwortungsvollen Spiels hin. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Aufklärungsmaterialien sowie alle weiteren Produkte der Branchen-Informations-Kampagne können Sie ganz einfach direkt online im Shop der Automatenwirtschaft bestellen.

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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Steuersprünge des Steuersatzes von 10% auf 20% – wie leider auch in Bremen – sind leider keine Seltenheit.

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig wurde die Erhebung der Vergnügungssteuer neben dem Stückzahlmodus auch nach dem Wirklichkeitsmaßstab möglich. Die Mehrheit der Kommunen in Deutschland besteuert den Spieleinsatz (Umsatz) bzw. den Kasseninhalt (Saldo 2) prozentual. Nachdem die Kommunen bei der Festsetzung des Steuersatzesanfangs noch angemessene Zurückhaltung walten ließen, hat sich die Vergnügungssteuer in der jüngsten Zeit zu einem offenbar wichtigen und vor allem aus kommunaler Sicht leicht zu erhöhenden haushalterischen Einnahmeposten entwickelt.

Existenzsicherung

Nicht erst seit dem Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag am 01. Juli 2012 ist die Automatenbranche in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene stark gesetzlich reguliert. Der GlüÄndStV führte jedoch zu einer Reihe neuer Änderungen und neuen Gesetzen – vor allem auch auf Landesebene, da es den Ländern obliegt, ergänzend zum GlüÄndStV, entweder ein Ausführungsgesetz oder ein eigenständiges Landesspielhallen- bzw. Landesglücksspielgesetz zu erlassen. Somit haben wir ein bundesweit geltendes gesetzliches Fundament, welches in jedem Bundesland unterschiedlich erweitert wird. Umso wichtiger sind hier die Landesverbände, welche sich auf die gesetzlichen Besonderheiten ihrer Region spezialisiert haben und so Ihren Mitgliedern die bestmögliche Unterstützen garantieren können.

Derartige Steuersätze sind jedoch für die meisten Aufstellunternehmer praktisch nicht zu erwirtschaften. Umso wichtiger sind hier Gesprächen auf kommunaler Ebene, um Steuererhöhungen zu verhindern oder sie im Interesse der betroffenen Aufsteller abzumildern. Der Nordwestdeutsche Automatenverband ist hier im stetigen Dialog mit den Behörden und Kommunen. In vielen Fällen ist dies bereits mit der Folge, dass Vergnügungssteuererhöhungen verschoben wurden oder nur eine moderate Anpassung des Steuersatzes erfolgte, gelungen.

Gern unterstützt der Verband jedes Mitglied in der Kommunikation mit der Kommune und vor allem im Kampf gegen Vergnügungssteuererhöhungen. Selbstverständlich steht hier auch immer unser Justiziar Prof. Dr. Florian Heinze beratend zur Seite.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt, sobald Sie Informationen über eine geplante Vergnügungssteuererhöhung bekommen. Je früher wir hierüber Bescheid wissen, desto größer sind die Chancen, die Erhöhung abzuwenden oder zumindest zu reduzieren.

Der in § 25 des 1. GlüÄndStV geforderte Mindestabstand kann ab Juli 2017 zu einer deutlichen Reduzierung des Spielhallenmarktes führen. Für Bremen gilt hier ein Mindestabstand von 250 Metern zwischen zwei Spielhallen, in Niedersachsen gilt ein Abstand von 100 Metern, wobei die Kommune hier einen Spielraum von 50-500 Metern eingeräumt bekommt.

Selbstverständlich ist es absolute Priorität in unserer politischen Verbandsarbeit für eine möglichst lückenlose Existenzsicherung von so genannten Bestandsspielhallen einzustehen und zu kämpfen. Als Erfolg konnte der Nordwestdeutsche Autoamtenverband 2014 eine Änderung im Bremischen Spielhallengesetz verzeichen: Hier wurde die Härtefallregelung zu Gunsten von Betrieben mit einer Standortbetriebsdauer von mindestens 20 Jahren, die in den letzten 10 Jahren durch den gleichen Inhaber geführt wurden und dieser durch eine Bescheinigung des für die betriebsbedingten Steuern zuständigen Finanzamtes seine steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen kann, geändert. Somit konnten wir einen Großteil der Bremer Spielhallen retten.

Selbstverständlich hält uns dieser Erfolg nicht davon ab, auch weiterhin regelmäßige Gespräche mit Politik und Behördenvertretern hinsichtlich der bevorstehenden Entscheidungen für die Vergabe von Glücksspielrechtlichen Erlaubnissen sowie dem Antrag von Härtefallen zu führen und unablässig für die Existenzsicherung unserer Mitgliedsbetriebe zu kämpfen. Natürlich werden wir in diesen Gesprächen maßgeblich von unserem Justiziar Prof. Dr. Heinze Unterstützt, der überdies auch unsere Mitglieder in Erlaubnis- und Härtefallverfahren juristisch vertritt.